Unsere Leistungen
 SERVICE­ANGEBOT 

 

 

Unser Service
 SERVICEFAHRTEN 

Handwerksleistungen, die auf unsere Kunden abgestimmt sind: Reparaturen, Servicedienstleistung, Gebäudesicherung, Instandsetzung, Wartungsarbeiten, Montagearbeiten, Schweißarbeiten [Elektrode und Wig]


Die Fahrzeuge verfügen über eine optimale Ausstattung, um Ihnen vor Ort schnelle Hilfe bieten zu können. Diese beruht auf fachliche Kompetenz der Mitarbeiter und den aktuellen Schlössern und Beschlägen, mit einem umfassenden Sortiment der gängigsten Bauteile. 

Alle möglichen Beschlag- und Ersatzteile können die Fahrzeuge nicht bei sich haben. Dieses würde die Ladekapazität überschreiten. Sollte Ihr Ersatzteil nicht im Fahrzeug sein, ist dieses über unsere Stammlieferanten schnell zu besorgen. Wir haben bei unseren Lieferanten extra auf regionale Ansässigkeit geachtet. Ein Großteil der Beschlagteile wird in Heiligenhaus gefertigt und ist Made in Germany.


DORMA. Türschliesstechnik, ein Video der DORMA Deutschland GmbH


 

 

Unser Service
 BRANDSCHUTZ / FLUCHTWEGE 

Wartungsarbeiten von Brandschutz-, Fluchtweg- und Rettungseinrichtungen

Als Betreiber von Brandschutz-, Flucht- und Rettungseinrichtungen sind Sie verpflichtet diese Regelmäßig zu prüfen.


Dieses ist bereits im Grundgesetz, Artikel 2 verankert: "Jeder hat das Recht auf körperliche Unversehrtheit"


Dieses wird durch verschiedene Regel der Technik, Normen und gesetzte ergänzt.

 

Darunter fallen z.B.

  • Landesbauordnungen (LBO) der Länder,
  • Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV),
  • Versammlungsstättenverordnung (VStättVO),  
  • Allgemeine Bedingungen für die Feuerversicherung (AFB),
  • Schulbaurichtlinie (SchulBauR) der Länder
  • Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV)
  • Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)
  • Arbeitsschutzgesetzt (Arbeitsschutzgesetz)
  • uvm.

Gerne übernehmen wir für Sie diese Wartungs- und Prüfpflicht.

 

 

" Manche Nachrüstungen sind unzulässig, manche zulässig und in vielen Fällen auch sinnvoll. Hierzu zählt die Ausrüstung einer Feuerschutztür mit einer Feststellanlage, die die Tür für die Betriebszeiten offenhält".


Feuer- und Rauchschutzabschlüsse, die nicht den Vorstellungen entsprechen, werden oft beliebig verändert. Dieses ist nicht zulässig!  Hierzu sind unsere Mitarbeiter speziell darauf geschult, dieses zu erkennen und Ihnen über einen Prüf- und Wartungsbericht anzuzeigen und mit Ihnen zusammen Möglichkeiten des Regel- und Normenkonformen Umbau.


Wir erstellen Ihnen gerne für die Regelmäßige Wartung Ihre Brandschutz-, Flucht- und Rettungseinrichtungen ein Angebot.


Wer Darf Prüfen / Warten?

Sachkundige Personen [Eine Sachkundige Person ist aufgrund seiner fachlichen Ausbildung und Erfahrung ausreichende Kenntnisse auf dem jeweiligen Fachgebiet hat und mit den einschlägigen staatlichen Vorschriften vertraut ist. 

 


 

 

Auszug aus der Richtlinie für Feststellanlagen (DIBT, Berlin), vom 25.06.2009

[...]

6 Periodische Überwachung

Die Feststellanlage muss vom Betreiber ständig betriebsfähig gehalten und mindestens einmal monatlich auf ihre einwandfreie Funktion überprüft werden.


Außerdem ist der Betreiber verpflichtet, mindestens einmal jährlich eine Prüfung auf ordnungsgemäßes und störungsfreies Zusammenwirken aller Geräte sowie eine Wartung vorzunehmen oder vornehmen zu lassen, sofern nicht im Zulassungsbescheid eine kürzere Frist angegeben ist.


Diese Prüfungen und die Wartung dürfen nur von einem Fachmann oder einer dafür ausgebildeten Person ausgeführt werden.


Umfang, Ergebnis und Zeitpunkt der periodischen Überwachung sind aufzuzeichnen. Diese Aufzeichnungen sind beim Betreiber aufzubewahren.

[...]

 

 

Auszug aus der Bauordnung für das Land Nordrhein-Westfalen - Landesbauordnung (BauO NRW), vom 01.03.2000

[...]

§ 3 Allgemeine Anforderungen

(1) Bauliche Anlagen sowie andere Anlagen und Einrichtungen im Sinne von § 1 Abs. 1 Satz 2 sind so anzuordnen, zu errichten, zu ändern und instand zu halten, dass die öffentliche Sicherheit oder Ordnung, insbesondere Leben, Gesundheit oder die natürlichen Lebensgrundlagen, nicht gefährdet wird. Die der Wahrung dieser Belange dienenden allgemein anerkannten Regeln der Technik sind zu beachten.

[...]

 

 

Auszug aus der Richtlinie über bauaufsichtliche Anforderungen an Schulen Schulbaurichtlinie - SchulBauR vom 05.11.2010

[...]

5 Türen

Türen, die selbstschließend sein müssen, dürfen nur offengehalten werden, wenn sie Feststellanlagen haben, die bei Raucheinwirkung ein selbsttätiges Schließen der Türen bewirken; sie müssen auch von Hand geschlossen werden können. Türen im Zuge von Rettungswegen müssen in Fluchtrichtung des ersten Rettungsweges aufschlagen. Sie müssen von innen leicht in voller Breite zu öffnen sein.

[...]

 

Unser Service
 GITTERROSTE 

Die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung hat im Januar 1996 mit Aktualisierter Fassung im Mai 2013 die BGI / GUV-I 588-1 herausgegeben.


Grund dafür ist das Roste wegen ihrer Durchlässigkeit z.B. für Licht, Niederschläge und Luft immer mehr an Bedeutung in der heutigen Architektur erlangen.


Die vielfältige Anwendung in Gewerbe, Industrie sowie Inner- und Außerhalb von Wohn- und Geschäftshäusern stehen fast keine Möglichkeiten offen.


Das Unfallgeschehen zeigt, dass immer wieder Personen von hochgelegenen Arbeitsplätzen und Verkehrswegen (z. B. Treppen) abstürzen oder in Gruben hineinstürzen, weil

  • die beim Verlegen von Rosten erforderlichen Schutzmaßnahmen gegen Absturz nicht getroffen und
  • die als Bodenbelag bzw. Abdeckung verwendeten Roste nicht zuverlässig und dauerhaft befestigt waren,
  • die Antrittskanten der Roste zu glatt oder verschlissen waren und über Unebenheiten durch hochstehende Kanten sowie durchgebogene Flächen von Rosten gestolpert wurde.

Der Wartung und Instandhaltung kommen daher eine besondere Bedeutung zur Unfallverhütung zu.


Die Fristen zur Durchführung der Prüfung richten sich nach dem Ergebnis der Gefährdungsbeurteilung.


Einflusskriterien sind z. B.: Schwingungen, dynamische Belastung, Temperatur, chemische oder mechanische Belastung, Witterung.

 

Die Beurteilung von Beschädigung und Mängeln sind von Fachleuten vorzunehmen.

Beschädigungen und Mängel können beispielsweise sein:

  • das Befestigungs- und Verlegesystem entspricht nicht den Sicherheitsanforderungen der Nutzung (Statik, Verlegerichtung, Maschenteilung);
  • Verformungen (sichtbare Dellen);
  • Versprödung (Risse, ausgebrochene Stellen, aufgeraute Oberfläche;
  • nicht ausreichende Tragfähigkeit während der Bauphase (Provisorien);
  • mangelhafter Korrosionsschutz und Beschädigung des Korrosionsschutzes;
  • scharfe Kanten, Splitter, Grate;
  • Beschädigung der Ummantelung;
  • unzureichende Befestigung, (kein fester, passgenauer Sitz, Befestigungsteile sind nicht vollständig);
  • Abnutzung (z. B. Trittfläche, Plattformauflage);
  • nachträgliche Ausschnitte, Abstände zu Bauteilen (Randeinfassung).

Gerne unterbreiten wir Ihnen ein Angebot für die regelmäßige Wartung und Instandsetzung.


http://publikationen.dguv.de/dguv/pdf/10002/i-588-1.pdf

 

 

Unser Service
 ZUSCHNITTSERVICE 

 

Sie benötigen für eine Montage Unterlagsbleche, in verschiedenen Stärken? Es fehlen Knotenbleche oder Steifen in der Stahlkonstruktion? Sie bauen um und benötigen nach der Statik einen Träger? Sie möchten Ihren Zaun oder Ihr Tor gerne selbst bauen?


Greifen Sie auf die Unterstützung der Profis zurück! Wir beraten Sie nicht nur bei der Auswahl der Materialien und Bauteile. Bei uns können Sie Ihr Baumaterial auch gleich passgenau zuschneiden lassen. Wir schneiden alles für Sie zu - blitzschnell und hochpräzise! Schließlich sind wir die Fachleute...


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